Naacke & Tholl – Rechtsanwälte und Notare
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Notare in Berlin können wir eine umfassende Beratung und Betreuung gewährleisten, um Sie bei der Umsetzung Ihrer Anliegen zu unterstützen. Dabei hören wir uns Ihre Wünsche und Vorstellungen an, stellen konstruktive Rückfragen und beraten, um die mit Ihnen herausgearbeiteten Ziele präzise und zügig umzusetzen .… Weiterlesen
Unsere notariellen Tätigkeitsfelder
Aktuell:
neuer § 250 BauGB
Am 28.05.2021 hatte der Bundesrat, ohne dass es von der Presse wesentlich zuvor thematisiert oder angekündigt worden war, dass Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet, welches zum 23.06.2021 in Kraft trat. Das Land Berlin hat – unerwartet schnell – am 3. August die dazugehörige Verfahrensvorschrift erlassen, die am 5. August im Gesetzblatt veröffentlicht und damit am 6. August in Kraft trat. Danach sind Teilungen nunmehr im gesamten Stadtgebiet bei Häusern mit mehr als 5 Wohnungen für die Dauer von 5 Jahren untersagt. Bis dahin eingereichte Teilungserklärungen sollten nach Auffassung der Berliner Notarkammer und der Bundesnotarkammer jedoch unproblematisch „nach Eingangsstempel“ bearbeitet werden.
Grundstücksrecht
Immobilien oder Grundstücke können mit dem passenden Kaufvertrag rechtssicher erworben und mit einer Grundschuldbestellung – beispielsweise für eine Bank – besichert und finanziert werden. Darüber hinaus gibt es eine vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten für Veträge, damit das wirtschaftliche Ziel sicher erreicht werden kann. Nicht immer muss ein Grundstück zur Verwertung veräußert werden – es kann auch mit einem Erbbaurecht, einer Hypothek oder Grundschuld belastet werden.
Hier unterstützen und beraten wir Sie gerne, wie Sie mit Ihrer Immobilie – mag sie in Berlin oder sonst wo in Deutschland liegen – Ihr Ziel präziese erreichen.
Gesellschaften in Berlin, Deutschland und Europa
Um Gründungen, Spaltungen, Verschmelzungen und andere Vorhaben mit einer Gesellschaft erreichen zu können, müssen Ihnen zunächst Ihre Fragen im Gesellschaftsrecht beantwortet werden. Im Zweifel kennen wir auch schon Ihre Fragen und können aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Gesellschaftsrecht, wie auch im Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ziel ausmachen. Wir begleiten nicht nur Gesellschaften bei der Gründung, sondern auch bei allen späteren Fragen, beispielsweise bei Finanzierungsrunden.
Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung und Erbrecht
Das Erbrecht wie auch Schenkungen ermöglichen eine Steuerung, sei es nach dem Tod oder davor, wie das eigene Vermögen weitergegeben werden soll. Dabei empfiehlt es sich meist, Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten und sich zu informieren, wie selbst am besten gestaltet werden kann.
Werden Schenkungen regelmäßig zu Lebzeiten genutzt, um Vermögen unter Ausnutzung eventueller steuerlicher Freibeträge in die nächste Generation zu geben, wird die Erbfolge durch Gesetz bestimmt. Aufgrund der Testierfreiheit können mit einem Testament oder Erbvertrag Bestimmungen getroffen werden, wer Erbe werden soll.
Durch ein notarielles Testament können oft die Gebühren für einen Erbschein gespart werden, der sonst von den Erben bei einem Notar beantragt werden kann.
Familienrecht – Ehevertäge,
Scheidungsfolgen-
vereinbarungen
Vor einer Hochzeit ist es empfehlenswert, sich beraten zu lassen, ob ein Ehevertrag in der eigenen Lebensplanung Vorteile bringt. Dementsprechend können bereits vor Eheschließung durch einen Ehevertrag Vereinbarungen für die Ehe getroffen werden, wie beispielsweise die Vereinbarung der Gütertrennung oder die Modifizerung der Zugewinngemeinschaft.
Da in Berlin eine Vielzahl von gemischt-nationalen Ehe geschlossen werden, sollte auch der Auslandsbezug beachtet und Rat eingeholt werden.
Sollte eine Scheidung der Ehe vorbereitet werden müssen, so kann das mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung kostengünstig geschenen.
Vollmachten und Patientenverfügungen
Durch die Erteilgung einer Vollmacht – z. B. in der Form einer Generalvollmacht – kann sichergestellt werden, dass eine wirksame eigene Vertretung durch Vertrauenspersonen gewährleistet ist.
Eine Vollmacht kann auch über den Tod hinaus erteilt werden.
Eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht soll die Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers dann gewährleisten, wenn er bspw. aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr handeln oder entscheiden kann.
Kosten und Gebühren nach dem GNotKG
Die Kosten und Gebühren, die für die notarielle Tätigkeit anfallen, seien es die Kosten für Beratungen, Beurkundungen, Beglaubigungen etc. werden von uns strikt nach Gesetzt – dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet, worauf Sie sich verlassen können.
Die Gebürenhöhe richtet sich nach dem Gesetz für genau beschriebene Tätigkeiten nach einem bestimmten Satz, dem Gegenstandswert oder einer pauschlaen Höhe, die ausgewiesen ist.
Wir werden daher unsere Arbeit in Ihrem Sinne kosteneffizient gestalten.
Wenn nach der Beratung eine notarielle Tätigkeit durch Beurkundung zu demselben Gegenstand erfolgt, sind die Beratungsleistungen regelmäßig mit abgegolten.
Wir bieten Ihnen in Berlin eine notarielle Beurkundung in englischer oder französischer Sprache an.
Bei der Beurkundung müssen die Erschienen der deutschen Sprache hinreichend kundig sein, wovon wir uns regelmäßig überzeugen. Sollte eine Übersetzung ins Englische oder Französische nicht ausreichend sein, unterstützen wir Sie bei der Suche eines Dolmetschers oder der Übersetzung gerne.
Wichtig ist ebenso, dass die Urkunden sodann auch im Ausland verwendet werden können, wenn das notwendig ist. Hierbei unterstützen wir Sie gerne, damit Sie auch im Ausland das Gewollte möglichst erreichen können.