Immobilien – Grundstücksrecht
Immobilien werden mit Kaufverträgen veräußert, ansonsten werden Überlassungsverträge geschlossen, mit denen Grundstücke, beispielsweise durch eine Schenkung, übertragen werden können.
Neben der Übertragung von Grundstücken, werden mit einer Teilung eines Grundstückes nach § 3 oder § 8 WEG bestehende Immobilien bei Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Sondereigentum aufgeteilt. Diese Aufteilung von beispielsweise Mietshäusern in Sondereigentum – der Oberbegriff für Wohnungseigentum und Teileigentum (Gewerbe) – erfreute sich in Berlin großer Beliebtheit. Nach der Einführung des § 250 BauGB ist eine Teilung in Berlin aufgrund der erlassenen Verordnung nur noch bei Häusern mit maximal 5 Wohnungseigentumseinheiten unproblematisch möglich.
Die von dem Land Berlin erlassene Verordnung wurde am 05.08.2021 im Gesetzblatt verkündet und trat damit einen Tag später in Kraft. Aktuell ist es nicht ganz sicher, ob diese Verordnung rechtmäßig erlassen wurde, so dass im Umkehrschluss eine Aufteilung immer noch möglich sein könnte, was stets im Einzelfall geprüft werden sollte.
Neben der Aufteilung nach WEG kommen bei Immobilien neben Kaufverträgen und Überlassungsverträgen auch die Bestellungen von Hypotheken und Grundschulden, beispielsweise zur Finanzierung, in Betracht.
Sollte ein Kreditinstitut zur Besicherung eines Darlehensvertrages die Bestellung einer Grundschuld verlangen, wird meist auch die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung zu beurkunden sein. Hierbei werden bei der Grundschuld meist sehr viel höhere Zinsen eingräumt, oft zwischen 12 und 18 Prozent, obwohl in dem zu sichernden Darlehensvertrag lediglich etwa 1 % Zinsen vereinbart wurden. Das hat damit zu tun, dass dann bei höheren Zinsen bei der Prolongation (Anschlußfinanzierung) keine Änderung der Grundschuld mehr notwendig ist.
Ebenso können Wohnrechte oder Nießbrauchsrechte an Grundstücken bestellt werden.
Beispielhafte Vertragstypen in Berlin
In Berlin gibt es wegen der
städtischen Anforderung Besonderheiten
Berlin hat als Großstadt keinen Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit im eigentlichen Sinn, dennoch sind neben den Wohnungseigentumskaufverträgen auch Teilungen von Mietshäusern oftmals gefragt.
Ferner wird in Berlin auch weiterhin viel gebaut, so dass Bauträgerverträge häufig nachgefragt werden.